Energiedienstleistungen
Energiedienstleistungen sind Lieferungen eines Nutzwertes oder Vorteiles (wie z.B. Wärme, Licht) anstelle der Lieferung des entsprechenden Energieträgers (z.B. Heizöl, Strom). Dies beinhaltet die Kombination von Energie mit effizienter Technologie und/oder weiteren Maßnahmen (z.B. Betriebsführung, Instandhaltung). Energiedienstleistungen werden vertraglich geregelt und führen i.A. zur messbaren Primärenergieeinsparung und/oder Effizienzverbesserung.
Neben weiteren Energielieferungen und energienahen Angeboten (z.B. Energieberatung, -analyse oder –management) ist das Contracting die häufigste Form von Energiedienstleistungen. Wird die Energiedienstleistung intern, z.B. von der Abteilung Liegenschaftsmanagement der Kommune selbst, erbracht, spricht man von Intracting.
Die besondere Relevanz von Energiedienstleistungen für den sparsamen Umgang mit Energie hat auch die Europäische Union erkannt, und Regelungen in ihrer Richtlinie "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" getroffen.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) am 8. Januar 2009 eine Bundesstelle für Energieeffizienz eingerichtet. Diese ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt.
Die Bundesstelle wird den Markt für Energiedienstleistungen beobachten, gezielt fördern und entwickeln sowie Endverbraucher entsprechend informieren. Außerdem überwacht sie die Erreichung der in der Richtlinie genannten Ziele und erstellt die Nationalen Aktionspläne (2011, 2014).
Der Bundesstelle für Energieeffizienz können alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland gemeldet werden.


