Teilnahme und Förderung
Teilnahmebedingungen
Ihre Teilnahme am European Energy Award® ist an wenige Bedingungen geknüpft:
- Politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award®-Prozess (Einführungs- und Weiterführungsphase)
- Abschluss einer Vereinbarung mit der regionalen Geschäftsstelle des European Energy Award®
- Gründung eines kommunalen Energie-Teams
- Unterstützung durch einen akkreditierten eea-Berater
- im Falle der Zertifizierung - Einbindung eines akkreditierten eea-Auditors
- jährlicher Beitrag zur Sicherstellung der organisatorischen und fachlichen Betreuung
Fördermöglichkeiten
Die Einführung und Fortführung des European Energy Award® wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" (RL EuK/2007) finanziell gefördert.
Das Merkblatt N.2 "Verbundvorhaben Energy Award für energieeffiziente Kommunen und Landkreise" sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Bonusförderung
Die Teilnahme am eea-Prozess erlaubt die Erhöhung der Fördersätze um bis zu 10 % jedoch in Summe maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für weitere Fördertatbestände im Rahmen der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL EuK/2007.



