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Teilnahme und Förderung 

Teilnahmebedingungen 

Ihre Teilnahme am European Energy Award® ist an wenige Bedingungen geknüpft:  

  • Politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award®-Prozess (Einführungs- und Weiterführungsphase) 
  • Abschluss einer Vereinbarung mit der regionalen Geschäftsstelle des European Energy Award® 
  • Gründung eines kommunalen Energie-Teams 
  • Unterstützung durch einen akkreditierten eea-Berater 
  • im Falle der Zertifizierung - Einbindung eines akkreditierten eea-Auditors 
  • jährlicher Beitrag zur Sicherstellung der organisatorischen und fachlichen Betreuung

Fördermöglichkeiten 

Die Einführung und Fortführung des European Energy Award® wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" (RL EuK/2007) finanziell gefördert.

Das Merkblatt N.2 "Verbundvorhaben Energy Award für energieeffiziente Kommunen und Landkreise" sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB).

Bonusförderung 

Die Teilnahme am eea-Prozess erlaubt die Erhöhung der Fördersätze um bis zu 10 % jedoch in Summe maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für weitere Fördertatbestände im Rahmen der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL EuK/2007.

Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH